- EINSEITIGER ZIB-BEITRAG ÜBER BARRIEREFREIHEIT VERSTÖSST GEGEN DAS OBJEKTIVITÄTSGEBO -
Der einseitige Bericht in der Mittags-Zeit im Bild vom 24.2.2011 (siehe Link weiter unten) über die gemeinsame Pressekonferenz von Behindertenanwaltschaft, Österreichischem Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV) und Österreichischem Gehörlosenbund (ÖGLB) verstößt mehrfach gegen das ORF-Gesetz, gegen das Objektivitätsgebot und gegen journalistische Grundregeln. Aus einer einstündigen fundierten Kritik an der verbesserungswürdigen Barrierefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden nur jene Passagen gesendet, in denen die Behindertenvertreter den ORF für bereits umgesetzte erste Schritte loben, die zahlreichen Kritikpunkte wurden nicht einmal am Rande erwähnt. ”Zwar wurden wir von der Abteilung Humanitarian Broadcasting zu einer netten Plauderei eingeladen, ein konkreter schriftlicher Plan wurde uns bisher aber nicht vorgelegt”, so ÖBSV-Präsident Höllerer…(weiter)