Die Landesregierung will das seit 30 Jahren nahezu unverändert existierende Landesblindengeldgesetz ändern. Jetzt fordern auch Gehörlose finanzielle Unterstützung.
Neu ist nach Auskunft von Sozialminister Stefan Grüttner (CDU), dass auch Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen Anspruch auf Blindengeld bekommen sollen.
Das Blindengeld beträgt zur Zeit 523,71 Euro im Monat. Wesentlich sehbehinderte Menschen erhalten 30 Prozent dieses Betrages, also zurzeit monatlich 157,11 Euro. Niedrigere Beträge gibt es für Kinder und Jugendliche. Laut Grüttner muss das Gesetz darüberhinaus dem EU-Recht und der Sozialrechtsprechung angepasst werden.
Gar nicht zufrieden sind dagegen die Gehörlosen. Ihr Landesverband schrieb allen Landtagsabgeordneten und forderte sie auf, der Gesetzesänderung nur dann zuzustimmen, wenn auch ein Gehörlosengeld gezahlt wird. Außerdem solle das Werk in „Hessisches Blinden- und Gehörlosengeld“ umbenannt werden.
In fünf Bundesländern werde bereits ein Gehörlosengeld gezahlt. Während blinde Menschen beispielsweise kostenlos in öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, müssen Gehörlose 60 Euro pro Jahr zuzahlen. Außerdem ist ihr Steuerfreibetrag (1470 Euro) noch nicht einmal halb so hoch wie der eines blinden Menschen (3700 Euro). Auch müssen sie keine Kfz-Steuer zahlen. Gehörlose zahlen 50 Prozent.
Laut Sozialministerium ist die Zahlung von Blindengeld im Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Insofern sei das hessische Gesetz nur ein Ausführungsgesetz. Allerdings bekämen Gehörlose nach dem hessischen Behindertengleichstellungsgesetz auch Unterstützung: So hätten sie Anspruch auf einen Gebärdendolmetscher im Umgang mit Behörden. (Quelle)